Als Patient oder Patientin haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Selbstbestimmung
Sie selbst entscheiden nach einer angemessenen und verständlichen Aufklärung, ob Sie sich einer bestimmten Behandlung oder einem Eingriff unterziehen wollen. Lehnen Sie eine vorgeschlagene medizinische Massnahme ab, so wird dies selbstverständlich respektiert; für die daraus eventuell resultierenden Folgen müssen Sie jedoch die Verantwortung übernehmen. Die Respektierung des Patientenwillens ist zentral für die Behandlung und Betreuung. Dem Recht auf Selbstbestimmung sind jedoch auch Grenzen gesetzt: Dem Willen des Patienten oder seines Vertreters, eine bestimmte Behandlung durchführen zu lassen, muss nur entsprochen werden, wenn diese Behandlung medizinisch indiziert ist.
Information
Die Ärztin / Der Arzt wird Sie laufend in verständlicher Form über Ihren Gesundheitszustand und den voraussichtlichen Verlauf des Heilungsprozesses informieren. Fragen Sie Ihr Behandlungsteam zu Art und Zweck von Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffen.
Fragen Sie ungeniert, wenn Sie etwas nicht verstehen oder zusätzliche Informationen wünschen. Die Ärztin / Der Arzt wird Sie auch über Risiken und Nebenwirkungen informieren; sie/er legt Ihnen, sofern gewünscht und vorhanden, Behandlungsalternativen dar. Diese Informationspflicht entfällt nur dann, wenn unverzügliches Handeln notwendig ist. Die Aufklärung wird jedoch sobald wie möglich nachgeholt.
Datenverarbeitung und Datenschutz
Informationen dazu finden Sie auf dem Blatt «Information zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz».
Information zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz als PDF herunterladen
Daten zu Forschungszwecken
Wie wir mit Ihren Daten zu Forschungszwecken umgehen, erläutert Ihnen die folgende «Information zur Weiterverwendung gesundheitsbezogener, nichtgenetischer Daten zu Forschungszwecken»:
Einwilligungserklärung (Generalkonsent) DE - (PDF)
Einwilligungserklärung (Generalkonsent) EN - (PDF)
Einwilligungserklärung (Generalkonsent) FR - (PDF)
Einwilligungserklärung (Generalkonsent) IT - (PDF)
Beschwerderecht
Fühlen Sie sich in Ihren Rechten verletzt, so können Sie sich an die Klinikmitarbeitenden wenden oder das Qualitätsmanagement über das Meldeportal auf der Homepage der Klinik kontaktieren.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst eine Entscheidung zu treffen, Ihren Willen schriftlich festhalten, zum Beispiel, ob und welche Personen in medizinische Entscheide mit einbezogen werden sollen, ob lebensverlängernde Massnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen sind und wie Sie zu Obduktion und Organspende stehen. Ihr diesbezüglicher Wille ist vom Behandlungsteam zu respektieren, ausser Ihre Anordnungen würden gegen die Rechtsordnung verstossen oder Anhaltspunkte würden den Schluss zulassen, dass Sie inzwischen Ihre Einstellung geändert haben. Informieren Sie Ihr Behandlungsteam bitte über Ihre Patientenverfügung. Bitte bringen Sie, falls vorhanden, Ihre Patientenverfügung mit.
Patientenpflichten
Zu den Pflichten gehört insbesondere, dass Sie
- der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt vollständige Angaben über Allergien, frühere Krankheiten, Untersuchungen sowie Behandlungen machen,
- sich an die ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Anordnungen des Personals halten,
- die Hinweise der Patienteninformation befolgen, speziell die Vorschriften betreffend Rauchen, Anzünden von Kerzen, Bedienen von Handys und Verlassen des Klinikareals,
- auf die Bedürfnisse Ihrer Mitpatientinnen und Mitpatienten Rücksicht nehmen,
- die Kosten, die nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, selbst zahlen.